b1300-erstellen.atObjektsicherheit · erstellen und verwalten

ÖNORM B 1300 · österreichweit

Objekt­sicherheits­prüfung Software — Befund, Frist und Nachweis in einer Akte

Die Software, mit der Sie die Prüfung nach ÖNORM B 1300 erstellen und danach verwalten — vom Befund bis zum erledigten Ticket.

Die ÖNORM B 1300 ist nicht verpflichtend, wird aber in Gerichtsverfahren und bei Versicherungsfällen zunehmend als Maßstab für die Sorgfalt herangezogen.

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Erstellt und dann liegengelassen — so wird das oft gehandhabt

Die Prüfung endet bei den meisten Häusern mit einem Protokoll. Danach beginnt das eigentliche Problem.

Heute

Der Befund liegt im Ordner. Die Frist steht im Kalender, wenn sie jemand eingetragen hat. Das Gebrechen ist beim Professionisten, die Bestätigung irgendwo im Schriftverkehr.

Die Folge

Wechselt die zuständige Person, beginnt die Suche von vorn. Und weil Befund, Frist und Nachweis nicht an einem Ort zusammenlaufen, bleibt offen, wann ein Gebrechen als erledigt gilt.

Objektsicherheit nach B 1300 — vom Altbau bis zum Neubau, österreichweit.

Das Fristenmodell A–D

Sechs Schritte, bei jedem Objekt gleich — und über Jahre vergleichbar.

01Befund

Der Bauteil wird besichtigt und beschrieben. Zerstörungsfrei, nach Checkliste.

02Zustandskategorie

Der Zustand wird eingestuft, A bis D.

03Frist

Sie läuft ab dem Datum der Erstellung des Begehungsprotokolls, je nach Zustandskategorie.

04Zuständigkeit

Die Hausverwaltung veranlasst die Gebrechensbehebung.

05Nachweis

Am Ende steht eine nachvollziehbare Akte.

06Neubewertung

Bei der nächsten Begehung wird der Bauteil neu eingestuft. Erst damit ändert sich die Zustandskategorie, und die Frist beginnt von Neuem.

Beim Bauwerksbuch nach § 128a WBO sind die Kategorien vorgeschrieben. Bei der Objektsicherheitsprüfung sind sie freiwillig. Genau darin liegt der Unterschied.

Was das Ticketsystem bringt

Der Nachweis entsteht im Arbeiten, nicht im Nachtragen.

Aus dem Befund wird ein Auftrag

Mit Foto und Fundstelle, ohne Abtippen.

Jeder sieht nur das Seine

Der Installateur sieht Installationsaufträge, nicht den ganzen Bestand.

Erledigung in derselben Akte

Wer was wann gemacht hat, steht dort, wo auch die Frist steht.

Nachfragen entfallen

Der Stand ist einsehbar, statt erfragt zu werden.

Der Nachweis entsteht nebenbei

Am Ende steht eine Akte, die auch Jahre später trägt.

Alle Objekte auf einen Blick

Offene Mängel gesammelt über den ganzen Bestand — statt Haus für Haus zu suchen.

Preise

Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer.

Für Prüferinnen und Prüfer

Einzelprüfung

60 €

netto, einmalig je Gebäudeprüfung

  • Befund vor Ort nach Checkliste, mit Fotos
  • Einstufung nach dem Fristenmodell A–D
  • Fertiges Protokoll als PDF – Weitergabe manuell
  • Kein Ticketsystem
  • Kein Handwerkerverzeichnis
  • Keine laufende Verwaltung & Fristenübersicht

Für Hausverwaltungen

Objektsicherheit

13 €

je Objekt und Monat, laufend

  • Prüfung nach ÖNORM B 1300 erstellen und führen
  • Fortlaufende Verwaltung Ihres Bestands
  • Ticketsystem für Gebrechen und Erledigungen
  • Handwerkerverzeichnis
  • Fristen je Objekt auf einen Blick

Für Hausverwaltungen

Verwaltungstool

17 €

je Objekt und Monat, laufend

  • Alles aus der Objektsicherheit
  • Bauwerksbuch nach § 128a WBO in derselben Akte
  • Eine Akte für beide Normen
  • Wechsel jederzeit, ohne neue Einrichtung

Preisrechner · Objektsicherheit

Was kostet mein Portfolio?

Schieben Sie auf Ihre Anzahl Objekte — der Staffelrabatt greift automatisch.

= 260 €

pro Monat · netto

20 × 13 € je Objekt

netto, zzgl. 20 % USt.

In beiden enthalten: Zugang für alle Handwerker.
Einmalig: Einpflegen der Stammdaten durch uns, 45 € je Objekt — die Stammdaten können auch selbst eingepflegt werden.

Sie prüfen selbst?

Wer Objektsicherheitsprüfungen durchführt, braucht kein Abonnement über einen Bestand. Die Software ist einzeln je Gebäude erhältlich.

Wer prüft, wählen Sie. Diese Software wird von einem eigenen Unternehmen betrieben und steht allen offen, die Objektsicherheitsprüfungen durchführen. Anders als beim Bauwerksbuch nach § 128a ist der Kreis hier nicht auf einzelne Befugnisse eingeschränkt — die Norm setzt eine fachkundige Person voraus, und welche Qualifikation im Einzelfall genügt, hängt vom Prüfumfang und vom Bauteil ab.

Was Sie damit haben

  • Befund vor Ort erfassen, nach Checkliste, mit Fotos
  • Einstufung nach dem Fristenmodell A–D
  • Das fertige Protokoll steht als PDF bereit, ohne Nachbearbeitung am Abend
  • Der Zugang hängt am Objekt, nicht an der Person

Preis und Löschung

60 € netto je Gebäudeprüfung. Einmalig je geprüftem Gebäude — kein Abo, keine Grundgebühr, keine Bindung.

Vier Wochen nach Abschluss werden die Daten des Objekts in der Plattform gelöscht. Was bleibt, ist das fertige Ergebnis bei Ihnen und bei Ihrem Auftraggeber.

Hat Ihr Auftraggeber bereits ein Abonnement, zahlen Sie nichts.

Wo steht Ihr Bestand?

Ein paar Fragen, zwei Minuten. Sie bekommen eine Einschätzung und den nächsten Schritt — auch dann, wenn Sie ihn ohne uns gehen. Die Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird.

Ist die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 verpflichtend?

Die ÖNORM B 1300 ist nicht rechtsverbindlich. Sie beschreibt eine standardisierte Begutachtung bestehender Wohngebäude und wird in Gerichtsverfahren und bei Versicherungsfällen zunehmend als Maßstab herangezogen.

Prüfen Sie selbst?

Nein. Wir betreiben die Software. Sie wählen frei, wer prüft; auf Wunsch nennen wir Personen, die damit arbeiten.

Welche Qualifikation braucht die prüfende Person?

Die ÖNORM B 1300 ist nicht rechtsverbindlich und knüpft nicht an eine behördliche Befugnis an, wie sie § 128a für das Bauwerksbuch verlangt. Sie setzt eine fachkundige Person voraus; welche Qualifikation im Einzelfall genügt, hängt vom Prüfumfang und vom Bauteil ab. Für einzelne Bauteile sind ohnehin eigene Nachweise vorgesehen.

Müssen wir unsere Daten doppelt erfassen?

Nein. Die Stammdaten der Objekte werden einmal übernommen, danach entsteht nur, was ohnehin bei einer Prüfung anfällt.

Ersetzt das unsere Verwaltungssoftware?

Nein. Ihre Verwaltungssoftware rechnet ab und verwaltet Verträge. Wir führen Befunde, Fristen und Nachweise.

Arbeiten Sie nur in Wien?

Nein. Die Software ist österreichweit einsetzbar, die ÖNORM B 1300 gilt bundesweit. Der Sitz des Unternehmens ist in Pressbaum (Niederösterreich).

Gilt das auch für Nicht-Wohngebäude?

Die B 1300 betrifft Wohngebäude. Für Nicht-Wohngebäude gilt die ÖNORM B 1301; dieses Modul ist in Vorbereitung.

Wo liegen unsere Daten?

Auf Servern in Frankfurt am Main (EU). Die Übertragung erfolgt TLS-verschlüsselt, eine KI-Auswertung oder ein Tracking findet nicht statt. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir auf Anfrage bereit.

Was passiert, wenn wir aufhören wollen?

Sie können Ihre Daten jederzeit vollständig ausleiten — Prüfberichte und Mängellisten als PDF, Objekt- und Inspektionslisten als Excel, alle Fotos als ZIP-Archiv. Ihre Inhalte gehören Ihnen, es besteht keine Bindung.

Der nächste Schritt

Legen Sie ein Gebäude an und gehen Sie eine Prüfung damit durch. Oder lassen Sie sich das Werkzeug an einem Ihrer Objekte zeigen — eine halbe Stunde genügt, um zu sehen, wie Befund, Einstufung und Frist zusammenlaufen.